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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: v1 • Zuletzt geändert: 08.11.2025 • Gültig ab: 09.11.2025

Rieger Systems steht für verantwortungsvolle Technologieentwicklung. Diese AGB spiegeln unser Ziel wider, Transparenz, Fairness und Datenschutz in Einklang mit wirtschaftlicher Effizienz zu bringen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Rieger Systems GmbH, Fernpaß-Straße 4a, A-6465 Nassereith (im Folgenden "Rieger Systems").

Mit der Nutzung der Online-Dienste, dem Erwerb von Leistungen oder der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rieger Systems diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Sofern ausdrücklich vereinbart, gelten sie auch für Verträge mit Verbrauchern.

Adressatenkreis. Sämtliche Dienstleistungen von Rieger Systems (insb. Softwareentwicklung, SaaS/Hosting, Beratung, Schulungen, KI-Integration) werden ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 UGB erbracht. B2C-Geschäfte sind ausschließlich auf den An- und Verkauf von Hardware gemäß § 4a beschränkt.

Die Online-Dienste von Rieger Systems richten sich ausschließlich an Unternehmer; eine Registrierung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

Hinweis B2C-Ausschluss. Öffentliche Bestell- oder Registriermöglichkeiten richten sich ausschließlich an Unternehmer. Rieger Systems ist berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft (z. B. UID-Nr., Firmenbuch) zu verlangen und Bestellungen mangels Nachweises abzulehnen.

Begriffsbestimmungen. Soweit in diesen AGB von 'schriftlich' die Rede ist, umfasst dies auch elektronische Textformen (z. B. E-Mail, digitale Signatur), sofern nicht ausdrücklich eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt wird.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote von Rieger Systems sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Kunden und anschließende Auftragsbestätigung durch Rieger Systems zustande.

Elektronisch übermittelte Dokumente und digitale Signaturen (z. B. per E-Mail, DocuSign oder PDF-Signatur) gelten als rechtsverbindlich. Rieger Systems ist berechtigt, elektronische Kommunikationsprotokolle, Logdateien oder Zeitstempel als Nachweis über Vertragsschlüsse oder Freigaben zu verwenden.

Der primäre Kommunikationsweg ist E-Mail. Telefonate oder mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.

Form der Übergabe. Für die Wirksamkeit von Abnahmeaufforderungen, Übergabeprotokollen und Freigaben genügt die elektronische Form (E-Mail, Ticket-System, e-Signatur). Bildschirmfotos, Zeitstempel und Logeinträge können als Nachweis herangezogen werden.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch elektronisch (z. B. E-Mail).

§ 3 Widerrufsrecht (nur B2C-Hardware gemäß § 4a)

Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des KSchG bei Hardwarekäufen gemäß § 4a (Fernabsatz). Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.

Ausschluss/Verlust. Kein Widerruf bei individualisierter/beschädigter Ware über die übliche Prüfung hinaus.

Form. Widerruf per E-Mail an kontakt@rieger-systems.eu oder postalisch; Musterformular steht online bereit.

Rückabwicklung. Rückzahlung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs; Rücksendekosten trägt der Verbraucher, sofern die Ware der Bestellung entsprach.

§ 4 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten Leistungsbeschreibung.

Rieger Systems ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter zu bedienen. Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt unter Wahrung der vertraglichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit.

Beim Einsatz von Subunternehmern stellt Rieger Systems sicher, dass vertragliche Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

Wird die Erbringung einer Leistung durch vom Kunden beauftragte Dritte (z. B. Domainprovider, IT-Dienstleister, Agenturen) beeinträchtigt oder verhindert, gilt dies nicht als Leistungsverzug von Rieger Systems.

Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webdesign, KI-Integration, Hosting oder Wartung werden nach dem jeweils vereinbarten Umfang, Zeitrahmen und Vergütungsmodell erbracht.

Beratungsleistungen. Rieger Systems erbringt IT- und Technologieberatung nach bestem Wissen und Stand der Technik. Beratungsempfehlungen sind unverbindlich und stellen keine Erfolgsgarantie dar. Der Kunde ist verpflichtet, Beratungsempfehlungen eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen. Rieger Systems haftet nicht für Schäden, die durch die Umsetzung von Beratungsempfehlungen entstehen, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Honorare für Beratungsleistungen werden nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale abgerechnet.

Rieger Systems erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Automatisierte Text- oder Datenverarbeitungssysteme stellen keine rechtliche oder medizinische Empfehlung dar. Vom System generierte Inhalte (inkl. KI-gestützter Ausgaben) sind ausschließlich Hilfsmittel und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung.

KI-Systeme und automatisierte Entscheidungen. Rieger Systems entwickelt und integriert KI-Systeme nach bestem Wissen und Stand der Technik. KI-Systeme sind probabilistische Systeme. Der Kunde erkennt an, dass deren Ausgaben keine objektiv richtigen oder vollständigen Informationen darstellen müssen. KI-generierte Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen sind Hilfsmittel und ersetzen keine menschliche Prüfung. Rieger Systems haftet nicht für Fehlentscheidungen, Fehlinformationen oder Schäden, die durch KI-Systeme entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben kritisch zu prüfen und nicht ungeprüft zu verwenden.

Bei Einsatz von Open-Source-Modellen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; Rieger Systems übernimmt keine Haftung für deren algorithmische oder semantische Korrektheit.

Trainingsdaten & Modellverbesserung. Personenbezogene Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche vertragliche Grundlage nicht zur Modellweiterentwicklung (Training, Fine-Tuning, Evaluierung) verwendet. Anonymisierte oder aggregierte Betriebsdaten dürfen zur Qualitätsverbesserung genutzt werden, sofern ein Personenbezug dauerhaft ausgeschlossen ist.

Inhalte und Rechte Dritter. Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen. Rieger Systems prüft Inhalte nicht rechtlich. Ansprüche Dritter aus vom Kunden gelieferten Inhalten gehen zu Lasten des Kunden.

Freistellung. Der Kunde hält Rieger Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten). Rieger Systems informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.

IP-Freistellung durch Rieger Systems. Rieger Systems stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung von Schutzrechten durch von Rieger Systems originär entwickelte und vertragsgemäß überlassene Arbeitsergebnisse resultieren, vorausgesetzt der Kunde (a) informiert Rieger Systems unverzüglich schriftlich, (b) überlässt die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen Rieger Systems und (c) unterstützt angemessen. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Kundenvorgaben, kundenseitigen Inhalten oder OSS-Lizenzbedingungen beruhen. Bei berechtigten Ansprüchen darf Rieger Systems nach eigener Wahl die Nutzung verschaffen, die Leistungen ändern oder ersetzen oder – gegen Rückerstattung der betroffenen Vergütung abzüglich Nutzungsanteil – die Nutzungsmöglichkeit entziehen.

Stellt sich im Rahmen der Mängelprüfung heraus, dass eine Störung nicht von Rieger Systems zu vertreten ist (z. B. Drittanbieter, Systeme im Verantwortungsbereich des Kunden, Konfigurationen), ist Rieger Systems berechtigt, den Prüf- und Analyseaufwand nach vereinbarten oder ortsüblichen Stundensätzen zu verrechnen. Abrechnung erfolgt nach aktueller Preisliste bzw. vereinbartem Stundensatz; angefangene Stunden werden pro rata berechnet.

Zeittaktung/Abrechnungseinheiten. Alle nach Aufwand abgerechneten Leistungen (u. a. Analyse, Fehlerprüfung, Support, Beratung, Change Requests, gesetzliche Auskünfte/Audits) werden in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet; jede angefangene 15-Minuten-Einheit gilt als volle Einheit.

Open-Source-Software. Für eingesetzte OSS gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten und an Dritte weiterzureichen, sofern er OSS-Bestandteile oder daraus abgeleitete Werke weitergibt. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Komponentenliste mit Lizenzhinweisen (OSS-Notice). Für Lizenzveränderungen, Updates oder Sicherheitslücken in OSS-Komponenten übernimmt Rieger Systems keine Haftung, es sei denn, Rieger Systems hat die Komponente selbst entwickelt oder modifiziert.

Lizenz-Compliance. Soweit Liefergegenstände OSS-Komponenten enthalten, erfüllt Rieger Systems auf Anfrage die Informationspflichten (z. B. Bereitstellung von Lizenzhinweisen und – sofern einschlägig – Quellcodeangebot gemäß Lizenz). Garantie- oder Entschädigungsansprüche aus OSS-Lizenzen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Kundendaten und Nutzungsrechte. Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Daten ("Kundendaten") verbleiben im Eigentum des Kunden. Rieger Systems erhält hieran ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung (Betrieb, Support, Sicherungskopien, Tests). Betriebs- und Telemetriedaten (z. B. Logs, Metriken) dürfen zur Betriebssicherheit, Fehleranalyse und Serviceverbesserung verarbeitet werden; Personenbezug wird, soweit möglich, vermieden oder pseudonymisiert.

Änderungen oder Erweiterungen nach Vertragsabschluss werden ausschließlich über einen Change Request dokumentiert und bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

Change Requests. Änderungen des Leistungsumfangs werden in CR-Dokumenten mit Inhalt, Aufwand, Terminwirkung und Vergütung beschrieben und sind erst nach schriftlicher Freigabe verbindlich. Mündliche Änderungswünsche sind nicht bindend, selbst wenn sie von Mitarbeitern von Rieger Systems umgesetzt werden. Die Bearbeitung von Change Requests beginnt erst nach schriftlicher Freigabe durch beide Parteien.

Preisbasis für Change Requests. Change Requests werden nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste/Rate Card von Rieger Systems abgerechnet. Rieger Systems ist berechtigt, die Preisliste angemessen zu aktualisieren; § 6 bleibt unberührt.

Alle nach Abschluss und Abnahme des Projekts gewünschten Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen gelten als neue, kostenpflichtige Leistungen. Dies gilt unabhängig vom Umfang oder der Bezeichnung ("kleine Änderung", "Korrektur" etc.).

§ 4a Refurbished Hardware und Gebrauchtwaren

Für den An- und Verkauf von gebrauchter und wiederaufbereiteter IT-Hardware gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

Ankauf. Rieger Systems kauft gebrauchte IT-Hardware von Unternehmen (B2B) und in Ausnahmefällen von Privatpersonen (B2C) an. Die Bewertung erfolgt nach Zustand, Alter und Marktwert. Rieger Systems behält sich vor, Angebote nach Prüfung der Hardware anzupassen oder zurückzuziehen.

Datenlöschung. Die professionelle Datenlöschung erfolgt durch den Partner AfB gGmbH nach zertifizierten Standards. Rieger Systems haftet nicht für Datenverluste oder unvollständige Löschung, sofern die Hardware ordnungsgemäß an AfB übergeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe eigene Sicherungskopien zu erstellen. Rieger Systems handelt nicht als Entsorger oder Datenvernichter im Sinne des Abfallrechts; die Verantwortung für ordnungsgemäße Entsorgung liegt beim Partner AfB.

Verkauf Refurbished Hardware. Wiederaufbereitete Hardware wird mit Garantie des Partners AfB verkauft. Die Garantiebedingungen ergeben sich aus den AfB-Bestimmungen. Rieger Systems haftet nur für eigene Fehler bei der Vermittlung oder Übergabe, nicht für Mängel der Hardware selbst.

Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rieger Systems bzw. des jeweiligen Partners (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Widerrufsrecht B2C. Bei Verkäufen an Verbraucher im Sinne des KSchG gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Hardware nach Lieferung durch den Verbraucher in einer Weise beschädigt wurde, die über die zur Prüfung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise der Hardware notwendige Prüfung hinausgeht.

Gewährleistung Hardware. Für Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten ab Lieferung. Bei gebrauchter Hardware kann die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Verbraucherrechte. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insb. KSchG/FAGG/Widerrufsrecht nach § 3).

Gefahrübergang/Versand. Im B2B geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über; bei Verbrauchern erst mit Übergabe an diese.

Kostenstruktur. Bei Ankauf werden die Kosten für Datenlöschung, AfB-Aufnahmepauschale und der Anteil von Rieger Systems vom Warenwert abgezogen. Die verbleibende Summe wird dem Kunden ausgezahlt oder mit dem Kaufpreis bei Rückkauf verrechnet.

§ 4b Vertrieb von Software und KI-Systemen

Für den Vertrieb fertiger Software-Produkte, KI-Systeme oder SaaS-Lösungen gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

Lizenzverträge. Beim Vertrieb fertiger Software schließt Rieger Systems mit dem Kunden einen Lizenzvertrag ab. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für den vereinbarten Zweck und Zeitraum.

SaaS-Verträge. Bei Software-as-a-Service (SaaS) erhält der Kunde Zugang zur Software über das Internet. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Laufzeit und Nutzungsbedingungen. Rieger Systems behält sich vor, die Software zu aktualisieren, zu modifizieren oder einzustellen, sofern dies dem Kunden mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt wird.

Updates und Support. Bei Software-Vertrieb sind Updates und Support nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Regelmäßige Updates können gesondert vereinbart werden. Rieger Systems ist nicht verpflichtet, Software dauerhaft zu aktualisieren oder zu erweitern, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

Gewährleistung. Bei Vertrieb fertiger Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten ab Lieferung. Bei SaaS-Verträgen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Vertragsbeginn. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.

Kündigung. Der Kunde kann SaaS-Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Rieger Systems kann SaaS-Verträge bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Nutzungsbedingungen fristlos kündigen. Nach Vertragsende erlischt der Zugang zur Software.

Datenexport & Offboarding (SaaS). Während der Laufzeit kann der Kunde einen Export seiner fachlichen Daten in einem gängigen Format (z. B. JSON/CSV oder SQL-Dump) beauftragen; hierfür fällt ein angemessener, nach Aufwand bemessener Kostenbeitrag an. Quellcode, Build-Pipelines, Betriebs- und Konfigurationsskripte sowie interne Betriebsdokumentation sind nicht geschuldet. Nach Vertragsende stellt Rieger Systems auf schriftliche Anforderung binnen 30 Tagen einmalig einen Export bereit. Weitergehende Migrationsleistungen (z. B. Re-Hosting, Datenbereinigung, Schnittstellenanpassungen) sind gesondert zu beauftragen.

§ 4c Forschung und Entwicklung im Bereich KI

Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich künstlicher Intelligenz gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

Keine Erfolgsgarantie. Forschung und Entwicklung erfolgen nach bestem Wissen und Stand der Technik. Rieger Systems übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Forschungsergebnisse, Meilensteine oder technischer Spezifikationen. Forschungsergebnisse können von den ursprünglich formulierten Zielen abweichen.

Intellectual Property. Forschungsergebnisse, Erfindungen, Patente und Know-how, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, verbleiben bei Rieger Systems, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Forschungsergebnisse können geistiges Eigentum im Sinne des Urheberrechts oder des Patentrechts darstellen; die Entscheidung über Patentanmeldungen liegt allein bei Rieger Systems. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den Forschungsergebnissen im vereinbarten Umfang.

Publikationsrechte. Rieger Systems ist berechtigt, Forschungsergebnisse zu publizieren, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgegeben werden. Der Kunde kann der Publikation widersprechen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen.

Kooperationsprojekte. Bei Kooperationsprojekten (z. B. mit Universitäten, Forschungseinrichtungen) gelten ergänzend die Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung. IP-Rechte werden in der Kooperationsvereinbarung geregelt.

Förderprojekte. Bei öffentlich geförderten Projekten (z. B. EU, FFG) gelten die jeweiligen Förderrichtlinien ergänzend. Rieger Systems ist verpflichtet, die Förderbedingungen einzuhalten.

Haftung. Rieger Systems haftet nicht für nicht erzielte Forschungsergebnisse, Fehlschläge oder Abweichungen von Forschungshypothesen, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4d Schulungen und Weiterbildungen

Für Schulungen, Trainings und Weiterbildungen im IT- und Technologiebereich gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

Anmeldung und Teilnahme. Anmeldungen zu Schulungen erfolgen schriftlich oder elektronisch. Rieger Systems behält sich vor, Schulungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (unter 3 Teilnehmer) abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn informiert.

Stornierung. Stornierungen durch den Kunden sind bis 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung werden 50% des Schulungspreises fällig, bei Stornierung am Schulungstag oder Nichterscheinen 100%. Rieger Systems kann bei Absage der Schulung Ersatztermine anbieten.

Schulungsmaterialien. Sämtliche Schulungsmaterialien (Präsentationen, Skripte, Übungen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Rieger Systems. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Weitergabe oder Vervielfältigung ist nicht gestattet.

Zertifikate. Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nur bei vollständiger Teilnahme ausgestellt. Rieger Systems übernimmt keine Garantie für die Anerkennung von Zertifikaten durch Dritte.

Technische Voraussetzungen. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen (Hardware, Software, Internetverbindung) für Online-Schulungen sicherzustellen. Rieger Systems haftet nicht für technische Probleme auf Seiten des Kunden.

Ersatzteilnehmer & Aufzeichnung. Der Kunde kann ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Audio-/Video-Aufzeichnungen von Schulungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

Haftung. Rieger Systems haftet nicht für den Lernerfolg oder die Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben spätestens 7 Kalendertage vor Projektstart bereitzustellen.

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Testdaten keine realen personenbezogenen Daten enthalten. Falls reale Daten verwendet werden müssen, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und unter Einhaltung der DSGVO. Rieger Systems haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch vom Kunden übermittelte reale Daten in Testumgebungen entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, eigene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff zu verhindern.

Der Kunde ist für Identitäts-, Rollen- und Berechtigungsverwaltung seiner Benutzer verantwortlich (u. a. Passwortstärke, MFA, Entzug bei Personalwechsel). Schäden aus unsachgemäßer Kontoverwaltung liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

Sicherheitsverantwortung. Der Kunde stellt sicher, dass Benutzerkonten mit starken Passwörtern/MFA geschützt sind und Zugangsdaten nicht geteilt werden. Bei Sicherheitsereignissen im Einflussbereich des Kunden (z. B. kompromittierte Endgeräte/Zugangsdaten) informiert der Kunde Rieger Systems unverzüglich und wirkt bei Eindämmung/Forensik mit.

Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, verschieben sich sämtliche Fristen und Zahlungspläne entsprechend. Bei Verzug des Kunden um mehr als 14 Tage ist Rieger Systems berechtigt, Zwischenabrechnungen zu stellen oder eine angemessene Pauschalentschädigung für Stillstand/Mehrkosten zu verlangen; der Nachweis höherer/tatsächlicher Kosten bleibt vorbehalten.

Rieger Systems ist berechtigt, Projekte vorübergehend zu pausieren, wenn der Kunde mit Zahlungen, Feedback oder Freigaben in Verzug ist. Eine Wiederaufnahme erfolgt erst nach Begleichung offener Forderungen oder schriftlicher Bestätigung neuer Fristen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht, kann Rieger Systems den Vertrag kündigen und entstandene Aufwände in Rechnung stellen.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor und nach Projektarbeiten selbst verantwortlich.

Rieger Systems dokumentiert wesentliche Versionen, Releases und Änderungen im Rahmen der Projektabwicklung. Der Kunde erhält Zugriff auf Versionshistorie und Dokumentation im vereinbarten Umfang. Der Kunde ist verpflichtet, die aktuelle Version eigenständig zu sichern. Nachträgliche Wiederherstellung älterer Versionen oder Bereitstellung zusätzlicher Dokumentation kann nur gegen Aufwand erfolgen.

Für die langfristige Funktionsfähigkeit der Systeme ist der Kunde verpflichtet, regelmäßige Software-Updates oder Wartungen zu beauftragen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sicherheitslücken entstehen können, wenn Updates oder Wartungen nicht durchgeführt werden. Rieger Systems haftet nicht für Inkompatibilitäten oder Ausfälle, die durch unterlassene Wartung entstehen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung zu 50 % bei Projektstart und 50 % nach Abnahme, jeweils mit Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum; rechtzeitig, wenn der Betrag spätestens am Fälligkeitstag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei Projekten mit Laufzeiten über 2 Monate kann Rieger Systems Zwischenabrechnungen nach Projektfortschritt vornehmen.

Rechnungslegung. Rechnungen werden elektronisch (PDF) übermittelt; Papierrechnungen nur auf Wunsch und gegen Kostenersatz. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Zahlungsmethoden. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das angegebene Konto. Andere Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal) können gesondert vereinbart werden; hierfür anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Abrechnung nach Aufwand. Sofern nicht pauschaliert, erfolgt die Verrechnung nach der jeweils gültigen Preisliste/Rate Card in 15-Minuten-Einheiten; angefangene 15 Minuten werden voll berechnet.

Laufende Dienstleistungen (Hosting, Wartung) werden jährlich im Voraus verrechnet.

Zahlungsmodalitäten. Für SaaS-Verträge erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus. Schulungen sind bei Anmeldung oder spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn zu bezahlen. Beratungsleistungen werden nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale abgerechnet; die Abrechnung erfolgt monatlich nach Erbringung der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.

Entgeltanpassung (Indexklausel). Laufende Entgelte können einmal pro Jahr mit Wirksamkeit zum ersten Tag des Folgemonats angepasst werden. Maßstab ist der VPI 2020 (Statistik Austria); Bezugsgröße ist der im Angebot/Vertrag genannte Indexstand. Erhöht sich der Index, kann das Entgelt im Ausmaß der prozentuellen Veränderung, maximal jedoch um 5 % p. a., angepasst werden. Sinken des Index führt zu keiner automatischen Senkung. Anpassungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit mitgeteilt; der Kunde kann binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung den betroffenen Dauerschuldvertrag zum Anpassungsstichtag außerordentlich kündigen.

Preisänderungen Dritter. Von Drittanbietern abhängige Entgelte (z. B. Domains, Zertifikate, API-Nutzungsgebühren) können von Rieger Systems entsprechend der Änderungen des Anbieters mit Wirksamwerden angepasst werden. Rieger Systems weist den Kunden hierauf vorab hin.

Durchreichung von Drittentgelten. Von Dritten verursachte Preisänderungen, Gebühren, Abgaben oder Fremdkosten (z. B. Domain-Registrare, Zertifizierungsstellen, API-Provider) werden eins zu eins weiterverrechnet; allfällige Bearbeitungs-/Abwicklungsentgelte werden transparent ausgewiesen.

Bei Zahlungsverzug ist Rieger Systems berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug ist zusätzlich eine Pauschale von € 40 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ersatz weiterer Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten geschuldet.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Rieger Systems ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Gesetzlich erforderliche Unterstützungsleistungen (z. B. Auskunftsersuchen, eDiscovery, Auditunterstützung) werden, soweit sie über den gewöhnlichen Vertragsumfang hinausgehen, nach der gültigen Preisliste/Rate Card vergütet.

Reverse-Charge. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer in der EU/außerhalb der EU wird – soweit anwendbar – die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren geschuldet; der Leistungsempfänger hat die Steuer zu entrichten.

§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an erbrachten Leistungen, Quellcodes, Designs und Konzepten bei Rieger Systems. Dies gilt auch für sämtliche Zwischenergebnisse, Entwürfe und nicht produktiv eingesetzte Versionen.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen.

Rieger Systems behält sich das Eigentum und sämtliche Rechte an generischen Modulen, Bibliotheken, Frameworks und technischen Komponenten vor, die im Rahmen des Projekts verwendet werden. Der Kunde erhält daran lediglich ein Nutzungsrecht im Umfang des Projekts.

Das eingeräumte Nutzungsrecht erlischt automatisch, wenn der Kunde mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät. Rieger Systems ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zur Leistung temporär zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

Sperrrecht bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf Rieger Systems Leistungen (insb. Zugriffe auf Staging/Prod, Deployments, Ticketsupport) verhältnismäßig sperren. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Eine Entsperrung erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang.

Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung der Werke ohne schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

Rieger Systems ist berechtigt, die erbrachten Leistungen nach Abschluss des Projekts als Referenz zu benennen und öffentlich darzustellen (z. B. auf der Website oder in Portfolios). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

Source-Code-Escrow (optional). Auf Wunsch kann eine Escrow-Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung abgeschlossen werden. Freigabeereignisse (z. B. dauerhafte Leistungseinstellung, Insolvenz) berechtigen den Kunden, die hinterlegten Quellen ausschließlich zur Fehlerbehebung im eigenen Betrieb zu nutzen.

§ 8 Abnahme und Gewährleistung

Abnahmeprozess. Rieger Systems übergibt eine testfähige Version mit kurzer Abnahmedoku (Release-Notes/Übergabeprotokoll) und setzt eine angemessene Frist (mindestens 5 Werktage) zur Prüfung. Erfolgt innerhalb der Frist keine substanzielle Mängelrüge der Klassen A/B, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Abweichungen (Klasse C) hindern die Abnahme nicht. Produktive Nutzung einzelner Liefergegenstände gilt als Teilabnahme dieser Teile.

Rieger Systems ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teilabnahmen zu verlangen, sofern dies dem Projektfortschritt entspricht.

Rieger Systems stellt Testsysteme bereit. Für Schäden oder Datenverluste, die durch fehlerhafte Inhalte oder Bedienung des Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen. Nach Freigabe durch den Kunden gilt die Live-Stellung als abgenommen.

Abnahmekriterien & Fehlerklassen. Ein Abnahmetest erfolgt auf Basis der vereinbarten Spezifikation. Fehler werden wie folgt klassifiziert: Klasse A (kritisch): produktive Nutzung unmöglich oder Sicherheitsrisiko → Abnahme ausgesetzt. Klasse B (wesentlich): Nutzung wesentlich beeinträchtigt, Workaround möglich → Abnahme möglich, Behebung binnen angemessener Frist. Klasse C (geringfügig): keine wesentliche Beeinträchtigung → keine Abnahmehemmung; Behebung im Rahmen der nächsten Wartung/Release-Zyklen. Die produktive Nutzung gilt als Abnahme der jeweils genutzten Teile.

Bei Software- und Webprojekten gelten kleinere, den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen nicht als Mangel.

Gewährleistungsfristen. Für Software und digitale Dienstleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme, soweit nicht anders vertraglich vereinbart. Für Hardware (inkl. Refurbished) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei gebrauchter Hardware kann die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden.

B2B-Frist. Die Gewährleistungsfrist für Software und digitale Dienstleistungen beträgt 6 Monate ab Abnahme, soweit nicht abweichend vereinbart. § 377 UGB bleibt unberührt.

B2B/B2C-Klarstellung. Die verkürzte Gewährleistungsfrist von 6 Monaten für Software und digitale Dienstleistungen gilt ausschließlich B2B. B2C-Gewährleistung ist nur bei Hardware relevant und folgt den gesetzlichen Fristen; eine Verkürzung auf 12 Monate ist nur bei gebrauchter Hardware und ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Mängelrüge (nur B2B). Gegenüber Unternehmern gilt § 377 UGB (unverzügliche Rüge offener bzw. verdeckter Mängel). Gegenüber Verbrauchern (nur Hardware § 4a) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Rieger Systems kann nach eigener Wahl Mängel beheben, Ersatz liefern oder den Preis mindern.

§ 9 Hosting und Wartung

Hosting-Leistungen umfassen Betrieb, Backups, Sicherheitsupdates, Monitoring und technische Betreuung der vom Kunden beauftragten Systeme.

Der Betrieb erfolgt ausschließlich auf Servern der Hetzner Online GmbH (Deutschland / EU) oder gleichwertigen EU-Anbietern.

Verfügbarkeit & Messung. Die angegebene Verfügbarkeit von 98 % bezieht sich auf den Kalendermonat und wird auf Basis der Server-/Dienst-Uptime laut Monitoring/Logs von Rieger Systems ermittelt. Ausgenommen sind: (a) angekündigte Wartungsfenster (mind. 24 h vorher), (b) Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. allgemeine Netzstörungen, DDoS, Ausfälle von Vorlieferanten/Cloud-Providern), (c) Notfall-Sicherheitsupdates, (d) Fehlbedienung oder Konfigurationen im Verantwortungsbereich des Kunden. Gutschriften oder Pönalen bestehen ausschließlich, wenn sie in einem separat vereinbarten SLA-Addendum geregelt sind.

Vorrang SLA. Für den Umfang und die Rechtsfolgen von Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten geht ein schriftlich vereinbartes SLA-Addendum diesen AGB im Kollisionsfall vor.

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten erfolgen best-effort im Rahmen der verfügbaren Ressourcen. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht ohne gesondertes SLA nicht.

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Erfolgt keine schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Supportanfragen werden an Werktagen von 9:00–17:00 Uhr bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf sofortige Reaktion. Notfall-Support außerhalb dieser Zeiten kann gesondert vereinbart und verrechnet werden.

Begriffsbestimmungen Zeit. "Werktage" sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Rieger Systems (Österreich/Tirol). Maßgebliche Zeitzone für Fristen und Verfügbarkeitsmessung ist CET/CEST.

Zulässige Nutzung und Sperrrecht. Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die Gesetze verletzt oder den Betrieb gefährdet (z. B. Spamversand, unerlaubtes Scanning, Malware, Urheberrechtsverstöße). Bei begründetem Verdacht darf Rieger Systems betroffene Dienste vorläufig sperren und den Kunden informieren. Das Sperrrecht lässt Zahlungs- und Mitwirkungspflichten unberührt.

Geplante Wartungsarbeiten werden – sofern möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Kurzzeitige Unterbrechungen zur Wartung gelten nicht als Ausfallzeit.

Rieger Systems führt regelmäßige Backups der Systeme durch, übernimmt jedoch keine Garantie für die fehlerfreie Wiederherstellbarkeit von Daten. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien seiner Inhalte zu erstellen.

Betriebs-, Sicherheits- und Monitoringdaten (technische Betriebsdaten ohne Personenbezug, z. B. Logs, Metriken, Alerts), die im Rahmen des Hostings anfallen, dürfen von Rieger Systems zur Betriebssicherheit, Fehleranalyse und Serviceverbesserung genutzt werden. Personenbezug wird, soweit möglich, vermieden oder pseudonymisiert; im Übrigen gilt der AVV. Die System- und Auswertungsrechte an diesen Betriebsdaten verbleiben bei Rieger Systems.

Aufbewahrungsfristen. Technische Logs (z. B. Zugriff/Fehler) werden maximal 180 Tage aufbewahrt, es sei denn, Sicherheits- oder Nachweiserfordernisse rechtfertigen eine längere Speicherung. Backups werden gemäß interner Backup-Policy (mindestens tägliche Sicherungen, Mehrfachaufbewahrung) geführt; die Aufbewahrungsdauer beträgt 30 Tage, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

SLA-Hinweis. Spezifische Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, RPO und RTO werden ausschließlich in einem SLA-Addendum geregelt. Ohne SLA-Addendum bestehen keine Pönalen oder Gutschriften.

Backups und Projektdaten werden nach Vertragsende 30 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht. Eine längere Aufbewahrung kann kostenpflichtig vereinbart werden.

Rieger Systems haftet nicht für Ausfälle infolge höherer Gewalt, Netzstörungen oder unvorhersehbarer Wartungsarbeiten.

Für den Schutz personenbezogener Daten gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Die aktuelle Fassung des AVV ist Bestandteil dieser AGB. Der AVV wird bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt oder ist online abrufbar.

§ 9a Beendigung von Hosting- und Infrastrukturleistungen

Nach Beendigung des Hosting-, Wartungs- oder sonstigen Servicevertrags werden alle mit der Infrastruktur von Rieger Systems verbundenen Leistungen (z. B. Serverbetrieb, Mail-Services, API-Zugänge, Datenbanken, Monitoring- oder Sicherheitssysteme) deaktiviert und eingestellt.

Der Kunde ist sich bewusst, dass die bereitgestellten Systeme nur im laufenden Vertragsverhältnis funktionsfähig sind. Nach Vertragsende stehen diese Dienste nicht mehr zur Verfügung, und Rieger Systems ist nicht verpflichtet, deren Funktionalität auf fremder Infrastruktur sicherzustellen.

Das Abschalten der Infrastruktur und Systeme nach Vertragsende gilt nicht als Leistungsstörung, sondern als reguläre Vertragsbeendigung.

Rieger Systems haftet nicht für Funktionsverluste oder Nutzungseinschränkungen, die nach Vertragsbeendigung dadurch entstehen, dass Systeme oder Dienste nicht mehr mit der ursprünglichen Infrastruktur verbunden sind.

Der Kunde erhält auf Wunsch eine einmalige Datensicherung (z. B. Website-Backup oder Export der Softwaredaten). Diese Übergabe erfolgt einfach und unverändert, ohne Garantie auf Funktionsfähigkeit außerhalb der Systeme von Rieger Systems.

Datenform. Die einmalige Datensicherung erfolgt als unveränderter Export/Backup (z. B. Datenbank-Dump, Dateipaket) ohne Gewähr für Funktionsfähigkeit auf Drittinfrastruktur und ohne Anpassung von Abhängigkeiten.

Ein Werk- oder Funktionserfolg auf Drittinfrastruktur ist nicht geschuldet, sofern dies nicht gesondert beauftragt und vergütet wird.

Eine Übersiedlung, Migration oder technische Integration in eine andere Infrastruktur (z. B. durch einen neuen Anbieter) stellt eine gesonderte, kostenpflichtige Dienstleistung dar und bedarf eines eigenen schriftlichen Auftrags.

Zugangsdaten. Nach Vertragsende sind alle Zugangsdaten, API-Keys, Authentifizierungstoken und Zugriffsberechtigungen unverzüglich zu ändern oder zu deaktivieren. Rieger Systems haftet nicht für Schäden, die durch fortgesetzte Nutzung alter Zugangsdaten entstehen.

Nach Abschluss der Übergabe und Ablauf gesetzlicher Fristen werden sämtliche verbleibenden Daten, Zugangsdaten und Backups aus den Systemen von Rieger Systems endgültig gelöscht.

§ 10 Haftung

Rieger Systems haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist pro Schadensfall auf das Zwölffache der monatlichen Vergütung des betroffenen Vertrags, maximal jedoch 50.000 €, beschränkt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Mitverschulden & Schadensminderung. Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, unsachgemäße Konfiguration) mindert entsprechende Ansprüche. Der Kunde hat wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen (z. B. Off-Switch, Isolierung betroffener Systeme).

Der Haftungsdeckel gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Rieger Systems wird ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet Rieger Systems nur, wenn der Kunde ordnungsgemäße Datensicherungen nachweisen kann.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Rieger Systems übernimmt keine Haftung für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die durch Dienste Dritter verursacht werden, insbesondere bei Hosting-Providern, E-Mail-Diensten, DNS-Systemen, Captcha-, Analyse- oder Werbediensten. Ebenso wird keine Gewähr für SEO-Ergebnisse, Platzierungen in Suchmaschinen oder Zustellraten von E-Mails übernommen.

Rieger Systems haftet nicht für Fehlfunktionen, Ausfälle oder Datenverluste, die durch externe Schnittstellen (APIs, Webhooks, Integrationen zu Drittanbietern) verursacht werden.

Rieger Systems haftet nicht für Schäden, Beeinträchtigungen oder Datenverluste, die durch eigenständige Änderungen, Eingriffe oder Softwareinstallationen durch den Kunden oder Dritte entstehen.

§ 10a Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, wenn diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (u. a. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, weitreichende Netz-/Cloud-Störungen). Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zzgl. angemessener Wiederanlaufzeit.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

Projektbezogene Verträge enden automatisch mit der ordnungsgemäßen Abnahme der vereinbarten Leistung.

Vorzeitige Beendigung projektbezogener Verträge (B2B). Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vor Abnahme ohne wichtigen Grund, sind (a) die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand/Meilenstein zu vergüten, (b) bereits beauftragte Drittleistungen zu ersetzen und (c) eine angemessene Stornopauschale von 15 % des noch offenen Auftragswerts zu bezahlen, sofern Rieger Systems den Nachweis eines höheren Schadens nicht führt.

Dauerschuldverhältnisse (Hosting, Wartung, Serviceverträge) unterliegen den in § 9 definierten Laufzeiten.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Rieger Systems kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist, gegen Mitwirkungspflichten oder Geheimhaltung verstößt oder das System unrechtmäßig nutzt (z. B. Sicherheitsverletzungen, Spamversand, unautorisierte Änderungen).

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

Rieger Systems verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

Rieger Systems verpflichtet sich, ausschließlich Projekte umzusetzen, die den europäischen Datenschutz- und Ethikrichtlinien entsprechen. Projekte, die diesen Grundsätzen widersprechen, können nach billigem Ermessen abgelehnt oder beendet werden, ohne Anspruch auf Schadensersatz.

Rieger Systems trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (VPN, Firewall, Zugriffsschutz), um Kundendaten zu schützen.

Sicherheitsvorfälle. Beide Parteien informieren sich unverzüglich über bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, die den Vertragsgegenstand betreffen, und wirken bei deren Aufklärung sowie erforderlichen Meldungen nach Art. 33 DSGVO zusammen.

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (siehe NDA).

Dauer. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere 5 Jahre fort.

Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Rieger Systems handelt als Auftragsverarbeiter.

Subprozessoren. Rieger Systems darf Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) einsetzen und führt hierzu eine aktuelle Liste, die unter https://rieger-systems.eu/subprocessors abrufbar oder auf Anfrage erhältlich ist. Änderungen werden mindestens 14 Tage vorab angekündigt. Erhebt der Kunde aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund schriftlich Widerspruch, werden die Parteien innerhalb angemessener Frist eine Lösung suchen. Erhebt der Kunde fristgerecht Widerspruch und ist keine zumutbare Alternative möglich, kann jede Partei den betroffenen Dienst außerordentlich kündigen; weitergehende Verträge bleiben unberührt.

Vorrang. Im Konflikt zwischen diesen AGB und dem AVV geht für sämtliche Fragen der Datenverarbeitung der AVV vor.

Regulatorische Änderungen (EU AI-Act, DSGVO-Leitlinien). Rieger Systems ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen, Dokumentationspflichten und Prozesse anzupassen, soweit dies zur Einhaltung neuer oder geänderter Rechtsvorgaben (insb. EU-AI-Act, Durchführungsakte, EDPB-Leitlinien) erforderlich ist. Hieraus resultierende, über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Zusatzaufwände gelten als Change Request.

Datenportabilität und Löschung. Nach Vertragsende oder auf schriftliches Verlangen löscht Rieger Systems alle personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde hat das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist 6465 Nassereith, Österreich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

Export- und Sanktions-Compliance. Rieger Systems verarbeitet personenbezogene Daten und erbringt Leistungen ausschließlich für Kunden, die nicht auf EU-Sanktionslisten stehen und keine Verbindungen zu Embargo-Ländern haben. Rieger Systems behält sich vor, Leistungen zu verweigern oder zu beenden, wenn: (a) der Kunde auf einer Sanktionsliste steht, (b) die Leistung gegen Exportbestimmungen (z. B. Dual-Use-Verordnung) verstößt, (c) der Kunde aus einem Embargo-Land stammt oder dort tätig ist. Rieger Systems ist berechtigt, Compliance-Prüfungen durchzuführen und entsprechende Nachweise zu verlangen.

Verjährung. Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen Rieger Systems verjähren binnen 12 Monaten ab Fälligkeit bzw. ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Davon unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern (nur Hardware § 4a) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen (B2B-Dienstleistungen) ist Innsbruck ausschließlicher Gerichtsstand. Vertragssprache ist Deutsch.

Streitigkeiten sind zunächst einvernehmlich zu lösen. Auf Wunsch einer Partei kann eine Schlichtung bei der Wirtschaftskammer Tirol beantragt werden. Die Schlichtung ist freiwillig; beide Parteien müssen zustimmen. Erst nach erfolglosem Versuch der einvernehmlichen Lösung oder nach Ablehnung der Schlichtung kann der gerichtliche Weg beschritten werden.

Sprachfassungen. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Abtretung. Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Rieger Systems.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen der Rieger Systems GmbH über.

Rieger Systems behält sich vor, diese AGB bei laufenden Dauerschuldverhältnissen zu aktualisieren. Der Kunde wird schriftlich informiert; Widerspruch binnen 14 Tagen möglich.

Im Konfliktfall zwischen AGB und individuellen Verträgen gilt die speziellere Vereinbarung.

Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag einschließlich Anlagen (Angebot, Auftragsbestätigung, AVV, SLA, Leistungsbeschreibungen) bildet die gesamte Vereinbarung der Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.

Fortgeltung. Bestimmungen zu Vertraulichkeit, IP-Rechten, Haftungsbeschränkungen, Zahlungsansprüchen, Rechtswahl und Gerichtsstand gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

Hinweis: Diese Fassung ersetzt alle früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rieger Systems und ist verbindlich für alle Verträge ab dem 09.11.2025.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

kontakt@rieger-systems.eu